Aktuelles
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts

Der Entwurf gibt den Zwischenstand der Arbeiten an der Reform des in weiten Teilen noch
aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 stammenden Vormund-
schaftsrechts wieder. Der 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schreibt den ersten Diskussionsteilentwurf vom 16.08.2016 fort.
Der fortgeschriebene Entwurf enthält im Wesentlichen folgende
Neuerungen:
- Neustrukturierung des gesamten Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- Verrechtlichung tatsächlich gelebter Verantwortlichkeiten in Pflegefamilien
- Neufassung der Vermögenssorge sowie Verschiebung dieser Vorschriften in das Betreuungsrecht
- Neuer Standort der Vorschriften zur Fürsorge und zur Aufsicht
- Neuregelung des Standorts der Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers und des Vormunds sowie Einführung einer Vergütung für den Vormundschaftsverein
- Neugliederung des Pflegschaftsrechtes
Im weiteren Reformprozess werden Änderungen im FamFG, SGB VIII sowie in einer Vielzahl
von anderen Gesetzen erforderlich werden.
Der BDN e.V. ist als Berufsverband vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufgefordert. Anregungen unserer Mitglieder hierzu nehmen wir bis zum 30.11.2018 gerne hier entgegen.
Qualitätszirkel (QZ 2/2018) des BDN in Fulda
Im Qualitätszirkel des BDN wurden den Teilnehmern in Fulda folgende Themen präsentiert:
- Aktuelle Rechtsentwicklung
(Referent: Dr. Falk Schulz, Vorstand des BDN) -
Fragen des Bestattungsrechts
(Referenten: Bernd Clasen und Michael Doddek, Präsidium des BDN) -
Erbrechtliche Angelegenheiten in der Nachlasspflegschaft
(Referent: Dr. Falk Schulz, Vorstand der BDN)
Der Qualitätzirkel findet seit 2015 dreimal jährlich (Februar/Juni/November) statt und dient der regelmäßigen Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch der bundesweit tätigen Verbandsmitglieder. Er richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Qualifikationsstufen:
- Geprüfte Nachlasspfleger/innen (BDN)**
- Zertifizierte Nachlasspfleger/innen (BDN)***
EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft
Am 25.05.2018 tritt die neue DSGVO in Kraft.
Welche Auswirkungen dies auf die praktische Tätigkeit der Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger hat, war Gegenstand eines Vortrags im Qualitätszirkel des BDN, der am 06.02.2018 in Fulda stattgefunden hat.
Alle Mitglieder können Infos hierzu im internen Bereich der Internetseite abrufen.
Für den 06.11.2018 ist im Rahmen des Qualitätszirkels eine weitere Schwerpunktveranstaltung zu diesem Thema geplant.
11. Deutscher Nachlasspflegschaftstag in Kassel

Am 09. März 2018 wurde der zum elften Mal von der Hoerner Bank AG veranstaltete Nachlasspflegschaftstag in Kassel u.a. in Koopertion mit dem Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. ausgerichtet. Über 250 Nachlass – und Rechtspfleger/innen aus ganz Deutschland sind der Einladung gefolgt, sodass sich die Veranstaltung auch in diesem Jahr erneut positiver Resonanz erfreute. Hochkarätige Referenten mit Vorträgen zu aktuellen Themen rund um die nachlasspflegerische Arbeit sowie ein exklusives Abendprogramm sorgten für eine Fachtagung voller Highlights.
Eine Nachlese zur Veranstaltung finden Sie hier.