Aktuelles

06.02.2018

Qualitätszirkel (QZ 1/2018) des BDN in Fulda

Im Qualitätszirkel des BDN wurden den Teilnehmern in Fulda folgende Themen präsentiert:

  • Aktuelle Rechtsentwicklung
    (Referent: Dr. Falk Schulz, Vorstand des BDN)
     
  • Neue EU-Datenschutzgrundverordnung - Auswirkungen auf das Nachlasspflegerbüro
    (Referentin: Ass.iur. Katrin Schweer, Osnabrück)

Der Qualitätzirkel findet seit 2015 dreimal jährlich (Februar/Juni/November) statt und dient der regelmäßigen Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch der bundesweit tätigen Verbandsmitglieder. Er richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Qualifikationsstufen:

  • Geprüfte Nachlasspfleger/innen (BDN)**
  • Zertifizierte Nachlasspflegerinnen (BDN)***
09.03.2017

10. Deutscher Nachlasspflegschaftstag in Heilbronn

Am 09. und 10. März 2017 wurde der zum zehnten Mal von der Hoerner Bank AG veranstaltete Nachlasspflegschaftstag auf dem Bildungscampus in Heilbronn feierlich ausgerichtet. 250 Nachlass–und Rechtspfleger/innen aus ganz Deutschland sind der Einladung gefolgt, sodass sich die Veranstaltung auch in diesem Jahr erneut positiver Resonanz erfreute. Hochkarätige Referenten mit Vorträgen zu aktuellen Themen rund um die nachlasspflegerische Arbeit sowie ein exklusives Abendprogramm sorgten für eine Jubiläumsveranstaltung voller Highlights.

Der BDN e.V. als Kooprationspartner dieser Veranstaltung war wiederum mit einem Informationsstand vertreten, an dem sich zahlreiche Teilnehmer über die Vorteile einer Mitgliedschaft im Berufsverband informierten oder fachliche Diskussionen führten.

Eine kurze Nachlese finden Sie hier.

11.03.2016

Vertrauensschadenversicherung für alle Mitglieder

Seit dem 11.03.2016 schützen wir zusätzlich alle von unseren Mitgliedern verwalteten Nachlässe durch eine Vertrauensschadenversicherung (Kautionsversicherung).

Das Nachlassgericht kann jeden Pfleger zum Abschluss einer solchen Versicherung nach § 1837 Abs. 2 BGB verpflichten (vgl. Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft, 5. Aufl. 2014, Rn. 87 ff.). Im Berliner Raum ist der Nachweis einer Kautionsversicherung schon seit vielen Jahren unabdingbare Voraussetzung für die Bestellung zum Nachlasspfleger.

Wir haben damit die Standards für den Beruf des Nachlasspflegers weiterentwickelt und ermöglichen dem Nachlassgericht so eine zusätzliche Absicherung des unter seiner Aufsicht verwalteten Nachlassvermögens.

 

BDN-Versicherungskonzept

10.01.2016

9. Deutscher Nachlasspflegschaftstag am 11.03.2016 in München

In Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), dem Bund deutscher Rechtspfleger (BDR), dem Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN), dem Verband deutscher Rechtspfleger (VdR), dem Rechtspflegerforum, dem ZErb-Verlag und dem Gieseking Verlag findet der von der Hoerner Bank AG veranstaltete 9. Deutsche Nachlasspflegschaftstag am 11. März 2016 in München statt.

Anmeldungen nimmt die Hoerner Bank ab sofort entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Auch der BDN ist vertreten. Wir würden uns freuen, Mitglieder und Interessenten persönlich begrüßen zu können! Für die Mitglieder des BDN ist die Teilnahme vergünstigt.

Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen: Flyer NLPT 2016