Aktuelles

11.03.2016

Vertrauensschadenversicherung für alle Mitglieder

Seit dem 11.03.2016 schützen wir zusätzlich alle von unseren Mitgliedern verwalteten Nachlässe durch eine Vertrauensschadenversicherung (Kautionsversicherung).

Das Nachlassgericht kann jeden Pfleger zum Abschluss einer solchen Versicherung nach § 1837 Abs. 2 BGB verpflichten (vgl. Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft, 5. Aufl. 2014, Rn. 87 ff.). Im Berliner Raum ist der Nachweis einer Kautionsversicherung schon seit vielen Jahren unabdingbare Voraussetzung für die Bestellung zum Nachlasspfleger.

Wir haben damit die Standards für den Beruf des Nachlasspflegers weiterentwickelt und ermöglichen dem Nachlassgericht so eine zusätzliche Absicherung des unter seiner Aufsicht verwalteten Nachlassvermögens.

 

BDN-Versicherungskonzept

10.01.2016

9. Deutscher Nachlasspflegschaftstag am 11.03.2016 in München

In Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), dem Bund deutscher Rechtspfleger (BDR), dem Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN), dem Verband deutscher Rechtspfleger (VdR), dem Rechtspflegerforum, dem ZErb-Verlag und dem Gieseking Verlag findet der von der Hoerner Bank AG veranstaltete 9. Deutsche Nachlasspflegschaftstag am 11. März 2016 in München statt.

Anmeldungen nimmt die Hoerner Bank ab sofort entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Auch der BDN ist vertreten. Wir würden uns freuen, Mitglieder und Interessenten persönlich begrüßen zu können! Für die Mitglieder des BDN ist die Teilnahme vergünstigt.

Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen: Flyer NLPT 2016

30.10.2015

SCHULZ (HRSG.), Handbuch Nachlasspflegschaft
Neuauflage

Das Handbuch ist für April 2016 in der 2. Auflage angekündigt und vermittelt das Wissen, um alltägliche Probleme in der Nachlasspflegschaft effizient und rechtssicher zu lösen. Zahlreiche Praxistipps und Muster helfen bei der Abwicklung von den ersten Schritten der Nachlasssicherung bis zum erfolgreichen Abschluss der Erbenermittlung. Die Neuauflage ist wesentlich erweitert um Kapital zur Nachlassverwaltung, zu sonstigen Pflegschaft und um unternehmensrechtliche Bezüge. Näheres erfahren Sie hier.

01.01.2015

Haftungsrisiken bei Sondereigentum für BDN-Mitglieder mitversichert!

Das Problem:

Die Gefahren, die vom Sondereigentum einer Eigentumswohnung ausgehen, werden in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers abgedeckt. Was zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum gehört, für das die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verantwortlich ist, bestimmt die Teilungserklärung. Insbesondere Stromleitungen und Leitungswasserstränge können so dem Verantwortungsbereich des Eigentümers zugeordnet werden.

Mit seinem Tod endet aber regelmäßig die Privat-Haftpflichtversicherung des Eigentümers, § 80 Abs. 2 VVG. Dem Nachlasspfleger fehlt damit der nötige Versicherungsschutz! Eine Einzelversicherung ist kaum zu erhalten.

Die Lösung:

Der BDN e.V. hat für seine Mitglieder dieses Risiko automatisch mitversichert!

Haftpflichtgefahren, die von Sondereigentum ausgehen, das das Mitglied als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker verwaltet, sind ab 2015 gedeckt!

Die Versicherung gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Eigentumswohnungen und ist im Mitgliedsbeitrag enthalten!

Wir setzen damit konsequent unseren Weg fort, wegweisende Leistungen des Verbandes ständig zu verbessern und zu erweitern.