BDN-Portal

Sie sind für die Nachlassgerichte in unserem Mitgliederverzeichnis gelistet.

Mit Ihrem personifizierten Mitgliederstempel und der lizenzierten Einbindung des BDN-Qualitätslogos auf Ihrem Briefbogen etc. können Sie Ihre persönliche Qualifikation als

  • Zertifizierter Nachlasspfleger (BDN)
  • Geprüfter Nachlasspfleger (BDN) oder
  • Mitglied im BDN

nachweisen.

Wir kontaktieren regelmäßig alle deutschen Nachlassgericht und weisen auf die besondere Qualifikation unsere Mitglieder und das Mitgliederverzeichnis hin. Durch unsere Pressearbeit tragen wir zu einer positiven und seriösen Darstellung des Berufs des Nachlasspflegers und der Mitglieder des BDN bei.