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Mehr als 350 Mitglieder stehen den Nachlassgerichten bundesweit als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Sie verfügen über einen tätigkeitsspezifischen, besonderen Versicherungsschutz.
Mitglieder können folgende Qualifikationsstufen erreichen:
- Mitglied im BDN*
- Geprüfter Nachlasspfleger**
- Zertifizierter Nachlasspfleger (BDN)***
- Geprüfter Testamentsvollstrecker (BDN)**
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (BDN)***
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