Aktuelles
Qualitätszirkel (QZ 1/2019) des BDN in Fulda
Im Qualitätszirkel des BDN wurden den Teilnehmern in Fulda folgende Themen präsentiert:
- Aktuelle Rechtsentwicklung im Nachlasspflegschaftsrecht
(Referent: Dr. Falk Schulz, RA & FAErbR, Münster)
- Arbeitsrechtliche Bezüge in der Nachlasspflegschaft
(Referent: Dr. Torsten Schmitz, RA, Münster)
Der Qualitätzirkel findet seit 2015 dreimal jährlich (Februar/Juni/November) statt und dient der regelmäßigen Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch der bundesweit tätigen Verbandsmitglieder. Er bedrarf gesonderter Anmeldung und richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Qualifikationsstufen:
- Geprüfte Nachlasspfleger/innen (BDN)**
- Zertifizierte Nachlasspfleger/innen (BDN)***
1. Baden-Würrtembergischer Nachlassgerichtstag
Am 14.11.2018 findet in Stuttgart der 1. Baden-Württembergische Nachlassgerichtstag statt. Nach der zum Jahresanfang in Kraft getretenen Justizreform bietet er ein Forum für Nachlassgerichte in BW, bei dem die in verschiedenen Landesteilen tätigen Mitarbeiter/innen der Nachlassgerichte die Möglichkeit erhalten, sich über die Amts- und Landgerichtsgrenzen hinaus mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und darüber hinaus eine auf Nachlassgerichte ausgerichtete Fortbildung angeboten wird. Es handelt sich um eine justizinterne Veranstaltung.
Der Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. unterstützt diese Veranstaltung als Kooperationspartner. Der Vorstand des BDN e.V., Dr. Falk Schulz, wird dort einen Vortrag zum Thema "Anordnungsvoraussetzungen der Nachlasspflegschaft" halten.
Qualitätszirkel (QZ 3/2018) des BDN in Fulda
Im Qualitätszirkel des BDN wurden den Teilnehmern in Fulda folgende Themen präsentiert:
- Datenschutz für Nachlasspfleger
(Referent: Christian Weiß, RA & FAInsOR, Köln) -
Cyber-Risiken
(Referent: Nikolaus Stapels, Zertifizierter IT-Risk Manager & VdS Fachberater für Cyber-Security, Klein Rönau -
Versicherung von Cyber-Risiken
(Referent: Ass. iur. Karsten Ullrich, Münster)
Der Qualitätzirkel findet seit 2015 dreimal jährlich (Februar/Juni/November) statt und dient der regelmäßigen Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch der bundesweit tätigen Verbandsmitglieder. Er richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Qualifikationsstufen:
- Geprüfte Nachlasspfleger/innen (BDN)**
- Zertifizierte Nachlasspfleger/innen (BDN)***
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts

Der Entwurf gibt den Zwischenstand der Arbeiten an der Reform des in weiten Teilen noch
aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 stammenden Vormund-
schaftsrechts wieder. Der 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schreibt den ersten Diskussionsteilentwurf vom 16.08.2016 fort.
Der fortgeschriebene Entwurf enthält im Wesentlichen folgende
Neuerungen:
- Neustrukturierung des gesamten Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- Verrechtlichung tatsächlich gelebter Verantwortlichkeiten in Pflegefamilien
- Neufassung der Vermögenssorge sowie Verschiebung dieser Vorschriften in das Betreuungsrecht
- Neuer Standort der Vorschriften zur Fürsorge und zur Aufsicht
- Neuregelung des Standorts der Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers und des Vormunds sowie Einführung einer Vergütung für den Vormundschaftsverein
- Neugliederung des Pflegschaftsrechtes
Im weiteren Reformprozess werden Änderungen im FamFG, SGB VIII sowie in einer Vielzahl
von anderen Gesetzen erforderlich werden.
Der BDN e.V. ist als Berufsverband vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufgefordert. Anregungen unserer Mitglieder hierzu nehmen wir bis zum 30.11.2018 gerne hier entgegen.