Aktuelles
Haftungsrisiken bei Sondereigentum für BDN-Mitglieder mitversichert!
Das Problem:
Die Gefahren, die vom Sondereigentum einer Eigentumswohnung ausgehen, werden in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers abgedeckt. Was zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum gehört, für das die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verantwortlich ist, bestimmt die Teilungserklärung. Insbesondere Stromleitungen und Leitungswasserstränge können so dem Verantwortungsbereich des Eigentümers zugeordnet werden.
Mit seinem Tod endet aber regelmäßig die Privat-Haftpflichtversicherung des Eigentümers, § 80 Abs. 2 VVG. Dem Nachlasspfleger fehlt damit der nötige Versicherungsschutz! Eine Einzelversicherung ist kaum zu erhalten.
Die Lösung:
Der BDN e.V. hat für seine Mitglieder dieses Risiko automatisch mitversichert!
Haftpflichtgefahren, die von Sondereigentum ausgehen, das das Mitglied als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker verwaltet, sind ab 2015 gedeckt!
Die Versicherung gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Eigentumswohnungen und ist im Mitgliedsbeitrag enthalten!
Wir setzen damit konsequent unseren Weg fort, wegweisende Leistungen des Verbandes ständig zu verbessern und zu erweitern.
8. Deutscher Nachlasspflegschaftstag am 20.03.2015 in Hamburg
In Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), dem Bund deutscher Rechtspfleger (BDR), dem Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN), dem Verband deutscher Rechtspfleger (VdR), dem Rechtspflegerforum und dem ZErb-Verlag findet der von der Hoerner Bank AG veranstaltete 8. Deutsche Nachlasspflegschaftstag am 20. März 2015 in Hamburg statt.
Anmeldungen nimmt die Hoerner Bank ab sofort entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Auch der BDN ist vertreten. Wir würden uns freuen, Mitglieder und Interessenten persönlich begrüßen zu können! Für die Mitglieder des BDN ist die Teilnahme vergünstigt.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen: Flyer NLPT 2015
Gemeinsam für hochwertige Nachlasspflegschaften!
Der BDR hat beschlossen, mit dem Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. enger zusammenzuarbeiten, und hat deshalb eine Kooperationsvereinbarung getroffen.
Neben einem regelmäßigen fachlichen Austausch der Verbände wird den BDR-Mitgliedern eine Fortbildung zu vergünstigten Konditionen ermöglicht.
Zur Kooperationsverlautbarung im Rechtspflegerblatt 4/2014, S. 63.
BDN-Qualitätszirkel
Als Geprüfter Nachlasspfleger (BDN) oder Zertifizierter Nachlasspfleger (BDN), kommen Sie in den Genuss, am Qualitätszirkel des BDN teilnehmen zu können. Hier treffen Sie sich jährlich, jeweils im Februar, Juni und Oktober mit engagierten Kolleginnen und Kollegen, werden von Experten auf den neusten Stand in Sachen Nachlasspflegschaft gebracht und nehmen an einem moderierten Erfahrungsaustausch teil.