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Mehr als 375 Mitglieder stehen den Nachlassgerichten bundesweit als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Sie verfügen über einen tätigkeitsspezifischen, besonderen Versicherungsschutz.

Mitglieder können folgende Qualifikationsstufen erreichen:

  • Mitglied im BDN*
  • Geprüfter Nachlasspfleger**
  • Zertifizierter Nachlasspfleger (BDN)***
  • Geprüfter Testamentsvollstrecker (BDN)**
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (BDN)***

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Qualifikationsstempel Nachlasspfleger

Qualifikationsstempel Testamentsvollstrecker