Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V.

Berufsverband der Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger in Deutschland

Die Gründung erfolgte 2012 auf Initative der beiden Vorstände Dr. Falk Schulz und Peter Mues, die den Verein vertreten. Der Verwaltungssitz ist in Münster (Westfalen).

Dem Vorstand steht als beratendes Gremium ein Präsidium erfahrener Berufsnachlasspfleger zur Seite. Dieses besteht aus Bernd Clasen (Hamburg), Michael Doddek (Berlin), Dr. Thomas Gleumes (Kempen), Ralf Hamberger (Berlin), Thomas Lauk (Heilbronn) sowie Sylvia Mednansky (München).

Als Berufsverband vertreten wir unsere Mitglieder in allen fachlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und justizpolitischen Belangen im In- und Ausland.

Der BDN ist für Vertreter der Politik, der Ministerien und der Justizverwaltung der wichtigste Ansprechpartner zu allen Fragen und Problemen im Bereich der Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung und sonstiger Pflegschaften.

Wir beteiligen uns an der Fortentwicklung des Berufsbildes und des Nachlasspflegschaftsrechts u.a. durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und halten über eine Kooperation mit dem  Bund Deutscher Rechtspfleger e.V. (BDR) Kontakt zum Fachverband der Rechtspfleger.

Mit der  NLPrax - Praxiszeitschrift für Nachlasswesen gibt der BDN eine juristische Fachzeitschrift mit hohem Praxisbezug heraus, die in kürzester Zeit Eingang in viele Nachlassgerichte,  Gerichts- und Universitätsbibliotheken gefunden hat.

Ferner bieten wir unseren Mitgliedern bei ihren Tätigkeiten Unterstützung und Absicherung, insbesondere durch individuelle Beratung, Rechtsinformation, Arbeitshilfen bei der Nachlassabwicklung und Erbenermittlung, gegenseitigen fachlichen Erfahrungsaustausch, Vorhaltung und Fortentwicklung eines tätigkeitsspezifischen Versicherungsschutzes sowie die Konzeption von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.

Der BDN setzt mit seinem Fortbildungsträger, der  NachlassAkademie, und dem dreimal jährlich stattfindendenden  Qualitätszirkel (QZ) Maßstäbe bei der Aus- und Fortbildung von Nachlasspflegern. Er beteiligt sich weiterhin als Kooperationspartner an der Durchführung des jährlich stattfindenden Deutschen Nachlasspflegschaftstages.

Ein Zertifizierungsausschuss nimmt die Zertifizierung von Nachlasspflegern vor. Der BDN ist damit die einzige Stelle, die Zertifizierungen in diesem Bereich vergibt.

Nachlassgerichte können in unserem  Online-Mitgliederverzeichnis nach qualifizierten Nachlasspfleger in ihrer Nähe suchen. Einmal jährlich erhalten alle Nachlassgericht unser   Mitgliederverzeichnis in gedruckter Form.